Was tun, wenn Sie in Sachen Missbrauch gefordert sind?
Teil unseres Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK) ist ein Notfallplan, der Hilfen und Handlungsoptionen beschreibt, die Sie nutzen können, wenn Sie bezüglich Missbrauch angesprochen werden oder Vermutungen bezüglich Missbrauch haben.
Bei akuter Gefahr rufen Sie sofort die Polizei (110).
Bei allem anderen suchen Sie sich einen geschulten Ansprechpartner als Hilfe.
Etwas detailliertere Handlungsoptionen stehen in unserem Notfallplan: