Kirchenvorstand
Aufgaben
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde; er ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und des ortkirchlichen Vermögens. Die Verwaltung des kirchengemeindlichen Vermögens und der anderen selbständigen Vermögensträger erfolgt nach den kirchlichen und den staatlichen Bestimmungen. Diese Aufgabe umfasst die Sorge für die Erhaltung, Pflege und vorschriftsmäßige Verwendung des Vermögens.
Um die verschiedenen Problemstellungen effektiv zu lösen hat unser Kirchenvorstand folgende Ausschüsse gebildet:
- Bau- und Grundstücksausschuss / Pfarrheimausschuss
- Finanzausschuss
- Friedhofsausschuss
- Kindergartenausschuss
Die aktuellen Mitglieder des Kirchenvorstandes
Kirchenvorstandsmitglieder werden für 4 Jahre gewählt. Die letzten Wahlen fanden im Herbst 2018 statt. Aus dem Pfarrgemeinderat wird immer ein Mitglied für den Kirchenvorstand berufen. Ebenso bestellt der Kirchenvorstand ein Mitlgied für den Pfarrgemeinderat (Ortsausschuss).
- Pfarrer Thomas Burke
- Georg Kruse, stellvertretender Vorsitzender
- Ahlers, Bernhard
- Botterschulte, Carla
- Demann, Jürgen
- Diepenbrock, Thomas
- Hofschröer, Mark
- Dr. Mannhart, Bettina
- Pollmann, Bernhard
- Reppien, Heinz
- Struck, Ansgar